Bankrecht und Kapitalmarktrecht

Bankrecht

Die Schwerpunkte des Bankrechts sind das Recht der finanzierten Geschäfte (Darlehensverträge, Leasingverträge), das Recht des bargeldlosen Zahlungsverkehrs sowie die Gewährung und Verwertung von Kreditsicherheiten (z.B. die Abwehr der Inanspruchnahme aus sittenwidrigen Bürgschaften).

Kapitalmarktrecht

Schwerpunkt unserer Arbeit im Bereich des Kapitalmarktrechts ist die mangelhafte Anlageberatung von Banken und Finanzdienstleistern. Dem Anleger steht ein Schadensersatzanspruch gegen diese zu, wenn der Anlageberater schuldhaft Pflichten aus einem Anlageberatungsvertrag (z.B. Aufklärungspflichten) verletzt hat und diese Pflichtverletzung für die Anlageentscheidung kausal geworden und hieraus ein Schaden entstanden ist.

Mit dem 01.06.2012 ist das Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts in Kraft getreten. Insoweit wurden weitergehende Aufklärungs-, Beratungs- und Informationspflichten für freie Berater festgelegt.

Interessantes auch unter www.vorfaelligkeitsentschaedigung.net (Website der VFR Verlag für Rechtsjournalismus GmbH).