Familienrecht

Das Familienrecht bezeichnet alle rechtlichen Regelungen der Beziehungen zwischen Verwandten und Ehegatten sowie Partnern in nichtehelicher Lebensgemeinschaft.

Unser Aufgabenbereich umfasst hierbei folgende Schwerpunkte:

  • Ehescheidung
  • eheliches Güterrecht
  • Vermögensauseinandersetzung
  • Ehewohnungs- und Hausratssachen
  • Versorgungsausgleich
  • Sorgerecht/Aufenthaltsbestimmungsrecht
  • Umgangsrecht
  • Kindesunterhalt, Elternunterhalt, Trennungsunterhalt, Ehegattenunterhalt
  • Abstammungssachen
  • das Recht nichtehelicher Lebensgemeinschaften
  • Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung
  • Vorbereitung von Eheverträgen/Lebenspartnerschaftsverträgen
  • Erbrecht
  • Gewaltschutz