Handelsrecht und Vertriebsrecht

Das Handelsrecht ist das Recht der Kaufleute. Von Interesse ist hierbei das Recht des Handelsstandes und der Handelsgeschäfte.

Im Bereich des Vertriebsrechts umfasst unser Leistungsspektrum insbesondere die Vertretung von Handelsvertretern, Versicherungs- oder Kapitalanlagevermittler. Hierbei beraten wir die jeweiligen Vertragspartner über ihre Rechte und Pflichten aus dem jeweiligen Handelsvertreter- oder Maklervertrag und setzen diese, wenn erforderlich, gerichtlich durch.

Die überwiegenden Problemfelder liegen in diesen Bereichen bei der Rückzahlung unverdienter Provisionen oder dem Bestehen von Ausgleichsansprüchen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. Das nachvertragliche Wettbewerbsverbot oder die Verwertung von Kundendaten nach Beendigung der geschäftlichen Beziehung stellen ebenfalls erhebliches Streitpotential dar.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular oder vereinbaren Sie telefonisch einen Besprechungstermin.