VERKEHRS­RECHT

Das Verkehrsrecht umfasst sämtliche Fallgestaltungen rund um das Fahrzeug. Vom Autokauf über das Fahrzeugleasing bis hin zur Unfallabwicklung ist der zivilrechtliche Bereich betroffen.

Der Erwerb eines mangelhaften Fahrzeuges oder die Endabrechnung des Leasinggebers führen oft zu Streitigkeiten. Die gegnerische Haftpflichtversicherung versucht, möglichst wenig bei einem Unfallereignis zu bezahlen. Daher sollte der Geschädigte seine Unfallregulierung immer von einem Rechtsanwalt durchführen lassen, da ihm mehr als nur Reparaturkosten zustehen.

Die Kosten für die Rechtsverfolgung sind bei einem unverschuldeten Unfallereignis vom gegnerischen Haftpflichtversicherer zu zahlen. Eine kompetente Vertretung spart Zeit, Stress und ist bares Geld wert. Darüber hinaus umfasst das Verkehrsrecht den Bereich der Ordnungswidrigkeiten oder Strafsachen im öffentlichen Verkehrsraum sowie den Entzug und der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis. Die Rechtsanwaltskanzlei THOSS vertritt ihre Mandanten hierbei konsequent, um das bestmögliche Ergebnis für diese zu erzielen.