Verkehrsrecht

Keiner denkt daran bzw. hofft, jemals einen Verkehrsunfall zu erleiden. Aber es kann jeden treffen – verschuldet oder unverschuldet.

Hat es dann einmal gekracht, steht man vor der wichtigen Frage: Wie geht es jetzt weiter?

Zu beachten ist, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung darauf bedacht ist, möglichst wenig aus dem Unfallereignis zu bezahlen. Versicherungen versuchen daher, den Geschädigten durch Zusagen, schnell zu regulieren, so zu lenken, wie es für sie und nicht für den Geschädigten am günstigsten ist. Es werden Versuche unternommen, den Geschädigten in eigene Vertragswerkstätten, zu eigenen Sachverständigen oder eigenen Mietwagenunternehmen zu lotsen.

Hierbei kommt es dann häufig zu Billigreparaturen und der Geschädigte darf sich dann auch noch selbst um die Beseitigung der Mängel bemühen. Hilfe erhält er dann nicht von der Haftpflichtversicherung des Schädigers. Außerdem soll der Geschädigte von einem Rechtsanwalt fern gehalten werden, damit einzelne Schadenspositionen gespart werden können.

Da dem Geschädigten also weit mehr als nur Reparaturkosten zustehen und die Versicherungen verschiedene Positionen nicht oder nur gekürzt an den Geschädigten bezahlen wollen, sollte der Geschädigte seine Unfallregulierung in jedem Fall von einem Rechtsanwalt durchführen lassen.

Die Kosten der Rechtsverfolgung sind von der Gegenseite zu erstatten, soweit es sich um einen unverschuldeten Verkehrsunfall handelt. Damit gibt jeder Geschädigte die Angelegenheit in kompetente Hände, und das erspart Zeit, Stress und ist bares Geld wert!

Lassen Sie sich von uns über Ihre Rechte aufklären. Das Formular des anliegenden Unfallbericht hilft Ihnen, erste Fehler nach einem Unfall zu vermeiden.