Erbrecht

Es ist schwer, sich mit dem Gedanken der Endlichkeit des eigenen Lebens zu befassen.

Trotzdem ist dies im Hinblick auf die gesetzlichen Regelungen zum Erbrecht erforderlich, um die eigenen Interessen unabhängig von der gesetzlichen Erbfolge zu steuern. Eine Vermögensnachfolgeplanung sollte frühzeitig erfolgen. Dies kann in unterschiedlicher Art und Weise als Verfügung unter Lebenden oder als Verfügung von Todes wegen geschehen.

Insoweit kann das erwirtschaftete Vermögen zweckentsprechend zusammengehalten und ein etwaiger Streit unter Familienangehörigen vermieden werden. Ohne eine sinnvolle Regelung der Vermögensnachfolge im Todesfall kann es zu drohenden Versorgungslücken des Ehepartners kommen. Zu berücksichtigen ist auch, dass die nichteheliche Lebensgemeinschaft immer mehr an Bedeutung gewinnt. Anders als dem Ehegatten steht dem nichtehelichen Lebenspartner bei Tod des anderen Partners kein gesetzliches Erbrecht zu. Eine solche Erbeinsetzung ist nur mittels Verfügung von Todes wegen durch Testament oder Erbvertrag möglich.

Bei einem mittelständischen Unternehmen kann ohne eine entsprechende Nachfolgeplanung mit dem Tod des Erblassers die Existenz des Unternehmens gefährdet sein.

Wir beraten Sie außergerichtlich in Form der Erstellung von Testamenten, Erbverträgen und im Rahmen der Unternehmensnachfolge. Darüber hinaus machen wir Ihre Pflichtteilsansprüche, wenn nötig auch gerichtlich, geltend. Wir vertreten Sie im Erbscheinverfahren, bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften, der Durchsetzung und Abwehr von Erbansprüchen sowie in der Behandlung von Nachlassverbindlichkeiten bei Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular oder vereinbaren Sie telefonisch einen Besprechungstermin.