Wettbewerbsrecht und Urheberrecht

Sie haben eine Abmahnung erhalten mit der Aufforderung, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben?

Wenn dies der Fall ist, sollten Sie weder übereilt reagieren noch die Abmahnung ignorieren. Dies könnte beträchtliche Folgen für Ihre finanzielle Situation bedeuten. Die Überprüfung der Abmahnung und der meist vorgefertigten Unterlassungserklärung durch einen Rechtsanwalt kann Sie vor finanziellen Einbußen bewahren. Wenden Sie sich an uns! Wir prüfen, ob die Abmahnung berechtigt oder rechtsmissbräuchlich ist. Die Formulierung einer eventuell notwendigen Unterlassungserklärung und die weitergehende Vertretung gegenüber dem Abmahnenden übernehmen wir ebenfalls für Sie.

Jemand hat Ihre Schutzrechte verletzt?

Wenn eine natürliche oder juristische Person im Bereich des gewerblichen Rechtschutzes oder des Urheberrechts ein Ihnen zustehendes Schutzrecht verletzt, so ist es zur Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen aus Kostengründen notwendig, dem Schädiger vorab eine Abmahnung zu erteilen. Eine Abmahnung ist die Mitteilung des Abmahnenden an den Schädiger, dass dieser durch eine genau bezeichnete Handlung entweder eine wettbewerbswidrige bzw. eine urheberrechtliche Schutzrechtsverletzung begangen habe, mit der unbedingten Aufforderung, dieses Verhalten in Zukunft zu unterlassen und binnen einer bestimmten Frist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Die strafbewehrte Unterlassungserklärung beinhaltet neben der Verpflichtung zur Unterlassung des abgemahnten Verhaltens die Vereinbarung einer Vertragsstrafe für jeden Fall einer erneuten Schutzrechtsverletzung.

Um eine Abmahnung rechtlich einwandfrei zu formulieren und letztlich die Unterlassungs- und ggf. Schadensersatzansprüche auch erfolgreich durchzusetzen, sollte diese durch einen Rechtsanwalt erstellt werden, der auf diesem Gebiet Erfahrung hat. Die Rechtsverfolgungskosten einer berechtigten Abmahnung hat der Schädiger zu tragen.

Wir werden Sie hinsichtlich der Erfolgsaussichten Ihrer Ansprüche umfassend beraten und alle notwendigen Schritte zu deren Durchsetzung einleiten.

Für nähere Informationen kontaktieren Sie uns und vereinbaren einen Besprechungstermin.