Insolvenzrecht

Schulden, was nun? – Letzter Ausweg Insolvenz

Die Insolvenzordnung bietet die Möglichkeit für zahlungsunfähige natürliche Personen, wieder am wirtschaftlichen Leben teilzunehmen. Gleiches gilt für zahlungsunfähige oder überschuldete juristische Personen, bei denen eine Sanierung aussichtsreich erscheint.

Die Rechtsanwaltskanzlei berät sowohl Schuldner als auch Gläubiger in insolvenzrechtlichen Belangen.

Die Spezialisierung der Kanzlei auf das Insolvenzrecht wie auch die jahrelang gewonnene Erfahrung auf diesem Gebiet garantieren eine kompetente und effiziente Vertretung Ihrer rechtlichen Interessen. Sie werden bei allen Fragen im Zusammenhang mit dem Insolvenzrecht, insbesondere bei der Entwicklung außergerichtlicher Sanierungskonzepte, Abwehr von Unternehmensinsolvenzen, Schuldenbereinigung zur Insolvenzabwendung, Umschuldung, Insolvenzanmeldung, Insolvenzanfechtung, Arbeitsrecht in der Insolvenz, Gesellschaftsrecht in der Insolvenz, Strafrecht in der Insolvenz und Abwicklung von Privatinsolvenzen, beraten und vertreten.

Wir bereiten Ihnen den Weg aus Ihren Schulden.

Das Insolvenzverfahren dient dem Ziel, alle Gläubiger des insolventen Schuldners gleichmäßig und geordnet zu befriedigen.

Im Anschluss an die Durchführung des Insolvenzverfahrens besteht für den Schuldner als natürliche Person die Möglichkeit der Restschuldbefreiung. Nach Ablauf einer Wohlverhaltensphase wird der Schuldner von sämtlichen Insolvenzforderungen befreit, soweit nicht festgestellt wurde, dass diese aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung herrühren. Beachten Sie hierzu unsere Hinweise.

Im Falle des Vorliegens der Voraussetzungen eines Verbraucherinsolvenzverfahrens übernehmen wir für Sie die außergerichtliche Schuldenbereinigung und Antragstellung. Hierzu benötigen wir eine Vollmacht sowie den ausgefüllten Verbaucherinsolvenzantrag. Als Ausfüllhilfe steht Ihnen das folgende Hinweisblatt zur Verfügung.

Sollte auf Sie das Regelinsolvenzverfahren zutreffen, begleiten wir Sie auf Wunsch das gesamte Insolvenzverfahren.

Für weitergehende Informationen kontaktieren Sie uns bzw. vereinbaren einen Besprechungstermin.