VERSI­CHE­RUNGS­RECHT

Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) soll die Rechte von Versicherungsnehmern verbessern.

Seit dem 1. Januar 2008 gilt ein Gesetz, das die Rechte der Versicherungsnehmer deutlich stärkt. Es beinhaltet kürzere Vertragslaufzeiten, erhöhte Informationspflichten der Versicherungsunternehmen und Einschränkungen der Anzeigepflichten der Versicherungsnehmer. Zudem sind höhere Schadensregulierungen und eine längere Klagefrist vorgesehen.

Die Versicherungsunternehmen werden diese Leistungen teuer bezahlen lassen, und dies kann zu einer Erhöhung der Versicherungsprämien führen. Neue Verträge bieten in der Regel weniger Leistungen als ältere Verträge. Es wird auch häufiger vorkommen, dass Versicherungsleistungen aufgrund von Ausschlussklauseln oder Verletzungen von Obliegenheiten abgelehnt werden.

Bei wirtschaftlich relevanten Versicherungsfällen ist die frühzeitige Einschaltung eines Rechtsanwalts unvermeidlich. Ein Anwalt kann die Regulierung beschleunigen und in den meisten Fällen sicherstellen, dass die Versicherung leistet. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag durchzusetzen.

Zu den wichtigen versicherungsrechtlichen Gebieten gehören:

  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Unfallversicherung
  • Lebensversicherung/Rentenversicherung
  • Krankenversicherung
  • Kfz-Versicherungen
  • Private/betriebliche Haftpflichtversicherungen
  • Wohngebäudeversicherung/Hausratversicherung