SANIERUNG UND IN­SOL­VENZ

Das Insolvenzrecht bietet verschiedene Arten der Sanierung von wirtschaftlich in eine Krise geratenen Unternehmen. Insoweit besteht für diese die Möglichkeit einer außergerichtlichen Restrukturierung im Rahmen eines Verfahrens nach dem StaRUG oder einer gerichtlichen Sanierung nach der Insolvenzordnung in Form eines Schutzschirmverfahrens, der Eigenverwaltung oder eines Insolvenzplanverfahrens. Im Falle, dass die Sanierungsinstrumente nicht greifen, weil die entsprechenden Voraussetzungen nicht vorliegen, steht für Unternehmen ein Regelinsolvenzverfahren zur Verfügung. Ziel des Insolvenzrechts ist die bestmögliche Befriedigung der Gläubiger und die Sanierung erhaltungswürdiger Unternehmen.

Für zahlungsunfähige natürliche Personen besteht zudem die Möglichkeit, nach Durchlaufen eines Insolvenzverfahrens wieder am wirtschaftlichen Leben teilzunehmen. Für diese ist ein Restschuldbefreiungsverfahren vorgesehen.

Als Fachanwaltskanzlei auf dem Gebiet des Insolvenz- und Sanierungsrechts unterstützen wir die in die Krise geratene Unternehmen, deren Inhaber und organschaftlichen Vertreter sowie deren Vertragspartner und Gläubiger.