STRAF­RECHT

Unsere Kanzlei unterstützt Sie vollumfänglich auf dem strafrechtlichen Sektor. Sollten Sie mit dem Gesetz einmal in Konflikt geraten sein, dann sind wir Ihr vertrauenswürdiger Partner.

Die Verteidigungsrechte eines Beschuldigten können nur durch einen Rechtsanwalt umfassend durchgesetzt werden. Bei Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes ist eine Waffengleichheit zwischen den Strafverfolgungsbehörden und dem Beschuldigten zu gewährleisten. Lediglich die Einflussnahme eines rechtskundigen Verteidigers ermöglicht den Grundsatz des fairen Verfahrens.

Der Verteidiger besitzt Prozessrechte, welche vom Beschuldigten selbst nicht wahrgenommen werden können; so ist ein Rechtsanwalt durch frühzeitige Einsicht in die Ermittlungsakten und die vorliegenden Beweismittel in der Lage, eine Prognose für den Gang des weiteren Verfahrens aufzustellen. Er wird das Verteidigungsziel herausarbeiten und den Beschuldigten dahingehend umfassend beraten. Damit wird ein Einwirken auf eine schnelle Verfahrensbeendigung zum Teil auch ohne belastende Hauptverhandlung ermöglicht.

Einem mittellosen Beschuldigten, der die Kosten eines Verteidigers nicht aufbringen kann, wird in schwerwiegenden Fällen ein Pflichtverteidiger beigeordnet. Als Beschuldigter können Sie sich immer eines Rechtsanwaltes Ihres Vertrauens bedienen.