GESELL­SCHAFTS­RECHT

Wir beraten und vertreten Unternehmen, Geschäftsführer und Vorstände sowie Gesellschafter in allen rechtlichen Angelegenheiten.

Bereits die Auswahl der richtigen Gesellschaftsform stellt für Existenzgründer auch im Hinblick auf die steuerrechtlichen Regelungen eine entscheidende Fragestellung dar. Die Ausgestaltung von Gesellschaftsverträgen für alle deutschen Gesellschaftsformen, das Recht des Unternehmenskaufs sowie der Umwandlung, Spaltung oder Verschmelzung und der Unternehmensnachfolge gehören zu unserem Aufgabenbereich. Unsere Rechtsanwaltskanzlei steht Ihren Mandanten auch bei Gesellschafterstreitigkeiten wie Anfechtungs- bzw. Feststellungsverfahren gegen Gesellschafterbeschlüsse mit Rat und Tat zur Seite.

Zur Durchsetzung der rechtlichen Interessen unserer Mandanten und zur Sicherung der Handlungsfähigkeit der Gesellschaft sind häufig gerichtliche Verfahren notwendig, die wir entschlossen und wirtschaftlich führen.