ERBRECHT

Es ist schwer, sich mit dem Gedanken der Endlichkeit des eigenen Lebens zu befassen.

Trotz gesetzlicher Erbfolge ist eine frühzeitige Vermögensnachfolgeplanung erforderlich, um die eigenen Interessen zu steuern. Dies kann als Verfügung unter Lebenden oder von Todes wegen geschehen.

Eine sinnvolle Regelung der Vermögensnachfolge im Todesfall kann Streit unter Familienmitgliedern verhindern und Versorgungslücken für den Ehepartner vermeiden. Für nichteheliche Lebenspartner besteht kein gesetzliches Erbrecht, daher ist eine testamentarische Verfügung oder ein Erbvertrag erforderlich.

Bei einem mittelständischen Unternehmen kann ohne eine entsprechende Nachfolgeplanung mit dem Tod des Erblassers die Existenz des Unternehmens gefährdet sein.

Die Rechtsanwaltskanzlei THOSS berät Sie bei der Testamentserstellung, Erbverträgen und Unternehmensnachfolge. Auch Pflichtteilsansprüche können gerichtlich geltend gemacht werden. Wir vertreten Sie im Erbscheinverfahren, bei Auseinandersetzungen in Erbengemeinschaften und in der Durchsetzung und Abwehr von Erbansprüchen.