Sicher vererben – Zentrales Testamentsregister

Seit dem 01.01.2012 wird das Zentrale Testamentsregister geführt. Betrieben wird das elektronische Register von der Bundesnotarkammer. Es werden alle Daten zur Person des Erblassers, zu amtlich verwahrten erbfolgerelevanten Urkunden (Testamente, Erbverträge) sowie zur Verwahrstelle der Urkunden vermerkt.

Rechtsgrundlage zur Einrichtung des Zentralen Testamentsregisters sind die §§ 78 ff. BnotO sowie die Testamentsregister-Verordnung (ZTRV).

Die Vorteile des Zentralen Testamentsregisters liegen darin, dass amtlich verwahrte Verfügungen von Todes wegen im Erbfall vom Nachlassgericht ohne Probleme gefunden werden können sowie weitere Angaben zur Verfügung gestellt werden, die zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben des Nachlassgerichts erforderlich sind, um aufwendige Nachforschungen zu vermeiden. Ein Abhandenkommen der hinterlegten Urkunden ist ausgeschlossen und der Wille des Erblassers wird schnellstmöglich durchgesetzt.

Es empfiehlt sich daher, sein eigenhändiges Testament in die amtliche Verwahrung zu verbringen und damit dem staatlichen Benachrichtigungswesen zu unterstellen. Bei lediglich privat verwahrten Urkunden gibt es ausschließlich eine bürgerlich-rechtliche Ablieferungspflicht des Besitzers nach § 2259 Abs. 1 BGB. Insoweit ist die Durchsetzung des tatsächlichen Erblasserwillens ungewiss. Es verbleibt das Risiko der Auffindbarkeit oder Unterschlagung der Verfügung von Todes wegen.

Die Nachlassgerichte sind für die amtliche Verwahrung zuständig. Nachlassgericht ist dabei das Amtsgericht des Wohnortes des Erstellers der Verfügung von Todes wegen.

Die Aufbewahrung kostet einmalige Gerichtsgebühren in Höhe von 75,00 Euro. Außerdem wird das hinterlegte Schriftstück im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer erfasst. Dies kostet weitere 18,00 Euro.

Die Verwahrungsdauer beträgt grundsätzlich 30 Jahre. Befindet sich eine Verfügung von Todes wegen darüber hinaus noch in amtlicher Verwahrung, ermittelt die verwahrende Stelle von Amts wegen, ob der Erblasser noch lebt.