Anmietdauer nach Verkehrsunfall

Mietwagenkosten – Erstattungszeitraum 
OLG Jena, Urteil vom 05.07.2016, Az.: 5 U 165/15

Der Anspruch auf Ersatz von Mietwagenkosten umfasst neben dem Zeitraum für eine Reparatur oder Ersatzbeschaffung den Zeitaufwand, der für die Einholung eines Sachverständigengutachtens erforderlich ist, sowie eine daran anschließende angemessene Überlegungsfrist von drei oder vier Tagen. Steht die Dauer der Inanspruchnahme des Mietwagens in eklatantem Missverhältnis zur Vorschätzung eines Sachverständigen, so hat der Geschädigte näher vorzutragen, weshalb die Reparatur tatsächlich wesentlich länger als veranschlagt gedauert hat.