Gesellschaftsrecht

Wir beraten und vertreten Unternehmen, Geschäftsführer und Vorstände sowie Gesellschafter in allen rechtlichen Angelegenheiten.

Bereits die Auswahl der richtigen Gesellschaftsform stellt für Existenzgründer auch im Hinblick auf die steuerrechtlichen Regelungen eine entscheidende Fragestellung dar. Die Ausgestaltung von Gesellschaftsverträgen für alle deutschen Gesellschaftsformen, das Recht des Unternehmenskaufs sowie der Umwandlung, Spaltung oder Verschmelzung und der Unternehmensnachfolge gehören zu unserem Aufgabenbereich. Wir stehen unseren Mandanten auch bei Gesellschafterstreitigkeiten wie Anfechtungs- bzw. Feststellungsverfahren gegen Gesellschafterbeschlüsse mit Rat und Tat zur Seite.

Zur Durchsetzung der rechtlichen Interessen unserer Mandanten und zur Sicherung der Handlungsfähigkeit der Gesellschaft sind häufig gerichtliche Verfahren notwendig, die wir entschlossen und wirtschaftlich führen.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular oder vereinbaren Sie telefonisch einen Besprechungstermin.