Versicherungsrecht

Das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) soll grundsätzlich die Rechte von Versicherungsnehmern verbessern.

Das Gesetz ist seit dem 1. Januar 2008 in Kraft. Vor allem kürzere Vertragslaufzeiten sowie erhöhte Aufklärungsobliegenheiten stärken die Rechte der Versicherungsnehmer gegenüber den Versicherern in vielen Bereichen erheblich. Die Versicherten können sich künftig einfacher und umfassender als bisher über ihre Rechte und Pflichten informieren, da rechtzeitig vor dem Vertragsschluss die wesentlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung gestellt werden müssen. Darüber hinaus wurden Einschränkungen der dem Versicherungsnehmer auferlegten Anzeigepflichten normiert. Die Verpflichtung zu höheren Schadensregulierungen sowie der Wegfall der kurzen Klagefrist von sechs Monaten runden das Gesetz ab.

Die Versicherungsunternehmen werden sich diese Leistungen jedoch bezahlen lassen. Zum Teil wird dies durch eine Anpassung der Versicherungsprämien vorgenommen werden. Grundsätzlich enthalten Neuverträge weniger Leistungen als Altverträge. Aber auch die Ablehnung von Versicherungsleistungen aufgrund angeblicher Ausschlussklauseln oder Obliegenheitsverletzungen wird zunehmen.

Im Versicherungsrecht wird bereits mit der Schadensmeldung der Ausgangspunkt für eine erfolgreiche Anspruchsdurchsetzung gegen den Versicherer geschaffen, dass bei wirtschaftlich relevanten Versicherungsfällen die frühzeitige Einschaltung eines Rechtsanwaltes unvermeidlich ist. Nur mit Hilfe eines Rechtsanwaltes ist eine erhebliche Beschleunigung der Regulierung sowie in den meisten Fällen überhaupt eine Leistung durch die Versicherung gewährleistet. Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Zu den wichtigen versicherungsrechtlichen Gebieten gehören:

  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Unfallversicherung
  • Lebensversicherung/Rentenversicherung
  • Krankenversicherung
  • Kfz-Versicherungen
  • Private/betriebliche Haftpflichtversicherungen
  • Wohngebäudeversicherung/Hausratversicherung