Das Familienrecht bezeichnet alle rechtlichen Regelungen der Beziehungen zwischen Verwandten und Ehegatten sowie Partnern in nichtehelicher Lebensgemeinschaft.
Unser Aufgabenbereich umfasst hierbei folgende Schwerpunkte:
- Ehescheidung
- eheliches Güterrecht
- Vermögensauseinandersetzung
- Ehewohnungs- und Hausratssachen
- Versorgungsausgleich
- Sorgerecht/Aufenthaltsbestimmungsrecht
- Umgangsrecht
- Kindesunterhalt, Elternunterhalt, Trennungsunterhalt, Ehegattenunterhalt
- Abstammungssachen
- das Recht nichtehelicher Lebensgemeinschaften
- Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung
- Vorbereitung von Eheverträgen/Lebenspartnerschaftsverträgen
- Erbrecht
- Gewaltschutz