Rechtsanwalt Gera - Schwerpunkte

 

Für nähere Informationen zu unseren Schwerpunkten kontaktieren Sie uns und vereinbaren einen Besprechungstermin.

 

 Rechtsanwalt Silvio Thoss

 
Adresse:
Laasener Str. 5
Gera
07545

Telefon: 0365/77309696
Fax: 0365/77309697

 



Gesellschaftsrecht
Wir beraten und vertreten Unternehmen, Geschäftsführer und Vorstände sowie Gesellschafter in allen rechtlichen Angelegenheiten.
 
Bereits die Auswahl der richtigen Gesellschaftsform stellt für Existenzgründer auch im Hinblick auf die steuerrechtlichen Regelungen eine entscheidende Fragestellung dar. Die Ausgestaltung von Gesellschaftsverträgen für alle deutschen Gesellschaftsformen, das Recht des Unternehmenskaufs sowie der Umwandlung, Spaltung oder Verschmelzung und der Unternehmensnachfolge gehören zu unserem Aufgabenbereich. Wir stehen unseren Mandanten auch bei Gesellschafterstreitigkeiten oder Anfechtungsverfahren gegen Gesellschafterbeschlüsse mit Rat und Tat zur Seite.
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Handels- und Vertriebsrecht
Im Bereich des Handels- und Vertriebsrechtes umfasst unser Leistungsspektrum insbesondere das Recht der Handelsvertreter, Versicherungs- oder Kapitalanlagevermittler, Makler und Vertragshändler. Hierbei beraten wir die jeweiligen Vertragspartner über ihre Rechte und Pflichten aus dem jeweiligen Vertreter- oder Maklervertrag und setzen diese, wenn erforderlich, gerichtlich durch.
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Wettbewerbsrecht/Urheberrecht
Sie haben eine Abmahnung erhalten mit der Aufforderung, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben?

Wenn dies der Fall ist, sollten Sie weder übereilt reagieren noch die Abmahnung ignorieren. Dies könnte beträchtliche Folgen für Ihre finanzielle Situation bedeuten. Die Überprüfung der Abmahnung und der meist vorgefertigten Unterlassungserklärung durch einen Rechtsanwalt kann Sie vor finanziellen Einbußen bewahren. Wenden Sie sich an uns! Wir prüfen, ob die Abmahnung berechtigt oder rechtsmissbräuchlich ist. Die Formulierung einer eventuell notwendigen Unterlassungserklärung und die weitergehende Vertretung gegenüber dem Abmahnenden übernehmen wir ebenfalls für Sie.

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Erbrecht

Es ist schwer, sich mit dem Gedanken der Endlichkeit des eigenen Lebens zu befassen.

Trotzdem ist dies im Hinblick auf die gesetzlichen Regelungen zum Erbrecht erforderlich, um die eigenen Interessen unabhängig von der gesetzlichen Erbfolge zu steuern. Eine Vermögensnachfolgeplanung sollte frühzeitig erfolgen. Dies kann in unterschiedlicher Art und Weise als Verfügung unter Lebenden oder als Verfügung von Todes wegen geschehen.

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Bank- und Kapitalmarktrecht

Bankrecht

Die Schwerpunkte des Bankrechts sind das Recht der finanzierten Geschäfte (Darlehensverträge, Leasingverträge), das Recht des bargeldlosen Zahlungsverkehrs sowie die Gewährung und Verwertung von Kreditsicherheiten (z.B. die Abwehr der Inanspruchnahme aus sittenwidrigen Bürgschaften)

Mit der Entscheidung des LG Gera vom 16.12.2008, 2 O 405/08 wurde die Klage einer Bank auf Rückzahlung eines gekündigten Darlehens gegenüber einer Mitdarlehensnehmerin abgewiesen. Die durch die Rechtsanwälte Arens, Kordel & Thoß vertretene Mitdarlehensnehmerin war die Lebensgefährtin des zahlungsunfähigen Darlehensnehmers und wurde von der Bank in Anspruch genommen. Es konnte herausgearbeitet werden, dass eine formelle Darlehensnehmereigensschaft der Mitdarlehensnehmerin lediglich zu Sicherungszwecken einer Umschuldung des Lebensgefährten geschaffen wurde und keine echte Gläubigerstellung begründet werden sollte. Die im Niedriglohnbereich tätige Mitdarlehensnehmerin war nie in der Lage die Raten aus dem Darlehensvertrag aufzubringen. Die durch die Bank verlangte Mithaftungserklärung war daher sittenwidrig und somit nichtig. Ein Zahlungsanspruch der Bank bestand nicht.

 

Kapitalmarktrecht

Schwerpunkt des Kapitalmarktrechts ist die mangelhafte Anlageberatung von Banken und Finanzdienstleistern. Dem Anleger steht ein Schadensersatzanspruch gegen diese zu, wenn der Anlageberater schuldhaft Pflichten aus einem Anlageberatungsvertrag (z.B. Aufklärungspflichten) verletzt hat und diese Pflichtverletzung für die Anlageentscheidung kausal geworden ist und hieraus ein Schaden entstand.

So wurde z.B. mit der BGH-Entscheidung vom 19.12.2006, AZ: XI ZR 56/05 klar gestellt, dass wenn eine Bank einen Kunden über Kapitalanlagen berät und Fondsanteile empfiehlt, bei denen sie verdeckte Rückvergütungen aus den Ausgabeaufschlägen und jährlichen Verwaltungsgebühren erhält, sie den Kunden über diese Rückvergütungen aufklären muss, damit der Kunde beurteilen kann, ob die Anlageempfehlung allein im Kundeninteresse nach den Kriterien anleger- und objektgerechter Beratung erfolgt ist, oder im Interesse der Bank, möglichst hohe Rückvergütungen zu erhalten.

Der Anleger kann nach einem Urteil des BGH die Bank wegen Beratungsfehler belangen, die bis 1997 und unter Umständen sogar bis zu 30 Jahre zurückreichen (Urteil Bundesgerichtshof (BGH AZ: XI ZR 586/07 vom 12.05.2009).

Im Gegensatz zur Rechtsprechung des BGH zur Aufklärungspflicht von Banken über an sie auszuzahlende Rückvergütungen hat der BGH mit seinem Urteil vom 15. April 2010 - Aktenzeichen III ZR 196/09 - entschieden, dass für den nicht bankmäßig gebundenen, freien Anlageberater - soweit nicht § 31d des Wertpapierhandelsgesetzes eingreift - keine Verpflichtung gegenüber seinem Kunden besteht, ungefragt über eine von ihm bei der empfohlenen Anlage erwartete Provision aufzuklären, wenn der Kunde selbst keine Provision zahlt und offen ein Agio oder Kosten für die Eigenkapitalbeschaffung ausgewiesen werden, aus denen ihrerseits die Vertriebsprovisionen aufgebracht werden.


 
Arbeitsrecht

Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist ein die Existenz des Arbeitnehmers bedrohender Eingriff.

Die Verteidigung gegen eine Arbeitgeberkündigung ist häufig Erfolg versprechend, so dass das Arbeitsverhältnis zu unveränderten Bedingungen weiter besteht. Es besteht auch die Möglichkeit, eine Abfindung durchzusetzen, um einen Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes zu erhalten.

Im Arbeitsrecht gelten kurze Fristen. So muss der Arbeitnehmer binnen drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eine so genannte Kündigungsschutzklage erheben.

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Verkehrsrecht

Keiner denkt daran bzw. hofft, jemals einen Verkehrsunfall zu erleiden. Aber es kann jeden treffen - verschuldet oder unverschuldet.

Hat es dann einmal gekracht, steht man vor der wichtigen Frage: Wie geht es jetzt weiter?

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Strafrecht

Unsere Kanzlei unterstützt Sie vollumfänglich auf dem strafrechtlichen Sektor. Sollten Sie mit dem Gesetz einmal in Konflikt geraten sein, dann sind wir Ihr vertrauenswürdiger Partner.

Die Verteidigungsrechte eines Beschuldigten können nur durch einen Rechtsanwalt umfassend durchgesetzt werden. Bei Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes ist eine Waffen-gleichheit zwischen den Strafverfolgungsbehörden und dem Beschuldigten zu gewährleisten. Lediglich die Einflussnahme eines rechtskundigen Verteidigers ermöglicht den Grundsatz des fairen Verfahrens.

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Versicherungsrecht

Das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) soll grundsätzlich die Rechte von Versicherungsnehmern verbessern.

Das Gesetz ist seit dem 1. Januar 2008 in Kraft. Vor allem kürzere Vertragslaufzeiten sowie erhöhte Aufklärungsobliegenheiten stärken die Rechte der Versicherungsnehmer gegenüber den Versicherern in vielen Bereichen erheblich. Die Versicherten können sich künftig einfacher und umfassender als bisher über ihre Rechte und Pflichten informieren, da rechtzeitig vor dem Vertragsschluss die wesentlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung gestellt werden müssen. Darüber hinaus wurden Einschränkungen der dem Versicherungsnehmer auferlegten Anzeigepflichten normiert. Die Verpflichtung zu höheren Schadensregulierungen sowie der Wegfall der kurzen Klagefrist von sechs Monaten runden das Gesetz ab.

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Insolvenzrecht

Schulden, was nun? - Letzter Ausweg Insolvenz

Die Insolvenzordnung bietet die Möglichkeit für zahlungsunfähige natürliche Personen, wieder am wirtschaftlichen Leben teilzunehmen. Gleiches gilt für zahlungsunfähige oder überschuldete juristische Personen, bei denen eine Sanierung  aussichtsreich erscheint.

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