- Nachruf Prof. Dr. Rudolf Nirk (1922 - 2010)
Nachruf Prof. Dr. Rudolf Nirk
(1922 - 2010)
Am 25. August 2010 ist der Senior der Anwaltschaft beim Bundesgerichtshof Prof. Dr. Rudolf Nirk nach langer und schwerer Krankheit im Alter von fast 88 Jahren in Heidelberg verstorben. Rudolf Nirk war einer der Letzten aus der noch durch den Weltkrieg geprägten Anwaltsgeneration, er war mit 23 Jahren U-Boot-Kommandant und konnte erst 1946 unter schwierigsten Verhältnissen sein Studium in Tübingen beginnen. Nach einer Tätigkeit am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht ergriff Rudolf Nirk 1953 den Beruf des Rechtsanwalts, um schon 1963, seiner Neigung folgend, als Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof zugelassen zu werden. Seiner Berufung als Revisionsanwalt blieb er lebenslang treu.
Über Jahrzehnte hinweg war Rudolf Nirk Vorstandsmitglied und Vizepräsident des Deutschen Anwaltvereins (DAV), Vorstandsmitglied und Vizepräsident der Rechtsanwaltskammer beim Bundesgerichtshof, Vorsitzender und nach seinem Ausscheiden Ehrenvorsitzender des Vereins der beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwälte e.V. sowie langjähriger Vorsitzender...
- Terminhinweis in dem Verfahren XII ZR 148/09
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten folgenden Terminhinweis geben:
Verhandlungstermin: 15. September 2010
XII ZR 148/09
AG Bottrop - Urteil vom 14. November 2008 - 14 F 187/08 - OLG Hamm - Urteil vom 6. August 2009 - II-2 UF 241/08 - (veröffentlicht in FamRZ 2010, 303)
Der für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat wird u. a. zu entscheiden haben, unter welchen Voraussetzungen der Sozialhilfeträger, der einem in einem Heim lebenden Elternteil Sozialleistungen erbracht hat, von dessen Kindern eine Erstattung seiner Kosten verlangen kann.
Die Klägerin, Trägerin der öffentlichen Hilfe, nimmt den Beklagten aus übergegangenem Recht auf Zahlung von Elternunterhalt für seine 1935 geborene Mutter in Anspruch. Die Mutter, die sich seit April 2005 in einem Pflegeheim befindet, litt schon während der Kindheit des Beklagten an einer Psychose mit schizophrener Symptomatik und damit einhergehend...
- Urteil gegen ehemaligen Bundestagsabgeordneten wegen Sichverschaffens kinderpornographischer Schriften rechtskräftig
Urteil gegen ehemaligen Bundestagsabgeordneten wegen Sichverschaffens kinderpornographischer Schriften rechtskräftig
Das Landgericht Karlsruhe hat den Angeklagten unter anderem wegen des Sichverschaffens kinder- und jugendpornographischer Schriften in 95 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte der Angeklagte, der im Tatzeitraum Mitglied des Deutschen Bundestages war, Kontakt zu mehreren Personen aus der Kinderpornographieszene, an die er mittels seines Mobiltelefons Bild- und Videodateien mit kinder- und jugendpornograhischen Inhalten versandte und von denen er solche Dateien auch per Mobiltelefon erhielt. Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung konnten zudem weitere Bild- und Videodateien sowie drei DVDs mit kinder- und jugendpornographischen Inhalten, die der Angeklagte in der Innentasche eines in seinem Schrank hängenden Jacketts bzw. in der hinteren Reihe eines zweireihig bestückten Bücherregals aufbewahrt hatte, sichergestellt werden. Der Einlassung des Angeklagten, er habe die Taten in Ausübung seines Bundestagsmandats begangen, um eigene Erkenntnisse über die Verbreitung...
- Richter am Bundesgerichtshof Dr. Gerhard Müller im Ruhestand
Richter am Bundesgerichtshof
Dr. Gerhard Müller im Ruhestand
Richter am Bundesgerichtshof Dr. Gerhard Müller wird auf seinen Antrag hin mit Ablauf des 31. August 2010 vorzeitig in den Ruhestand treten.
Herr Dr. Müller wurde am 10. August 1946 in Plettenberg-Eiringhausen geboren und ist verheiratet.
Nach dem Ende der juristischen Ausbildung war Herr Dr. Müller bis zum Abschluss seiner Promotion zunächst als wissenschaftlicher Assistent am Institut für Handels- und Wirtschaftsrecht der Universität Bonn tätig. 1980 trat er in den höheren Justizdienst des Landes Nordrhein-Westfalen ein. Als Richter auf Probe wurde er beim Amtsgericht und beim Landgericht Hagen verwendet, bei dem er 1982 auch zum Richter am Landgericht ernannt wurde. Von 1986 bis 1989 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof abgeordnet. Während dieser Zeit erfolgte 1988 seine Ernennung zum Richter am Oberlandesgericht Hamm.
Im Jahr 1997 wurde Herr Dr. Müller zum Richter am...
- Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Uwe Scharen im Ruhestand
Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof
Uwe Scharen im Ruhestand
Richter am Bundesgerichtshof Uwe Scharen wird mit Ablauf des 31. August 2010 nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand treten.
Herr Scharen wurde am 9. August 1945 in Rockenau geboren. Er ist verheiratet und hat eine erwachsene Tochter.
Nach Abschluss der juristischen Ausbildung trat Herr Scharen 1974 in den höheren Justizdienst des Landes Nordrhein-Westfalen ein. Als Richter auf Probe war er dem Landgericht Düsseldorf zugewiesen, dort wurde er 1978 auch zum Richter am Landgericht ernannt. Von 1984 bis 1995 war er - zunächst im Abordnungsverhältnis und ab September 1984 als Richter am Oberlandesgericht - Mitglied eines Senats für Patentsachen und wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten beim Oberlandesgericht Düsseldorf. 1995 erfolgte seine Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht.
Im Jahr 1996 wurde Herr Scharen zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Er wurde dem insbesondere für das Patent- und das Gebrauchsmusterrecht...
- Verurteilungen wegen des Raubmordes von Sittensen rechtskräftig
Verurteilungen wegen des Raubmordes
von Sittensen rechtskräftig
Das Landgericht Stade hat nach 105 Verhandlungstagen den Haupttäter wegen Mordes in sieben Fällen in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge und mit Waffendelikten zur lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und festgestellt, dass die Schuld besonders schwer wiegt. Gegen seinen Bruder hat es wegen Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt. Gegen einen dritten Mitangeklagten hat es wegen Raubes mit Todesfolge eine Freiheitsstrafe von 14 Jahren ausgesprochen. Weitere zwei Mitangeklagte wurden wegen Anstiftung bzw. Beihilfe zum schweren Raub zu hohen Freiheitsstrafen verurteilt. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die von vier der Angeklagten hiergegen eingelegten Revisionen als unbegründet verworfen.
Nach den Feststellungen des Landgerichts drangen am 4. Februar 2007 gegen 23.15 Uhr drei der Angeklagten in das China Restaurant "Lin Yue" in Sittensen ein, um Wertgegenstände zu rauben. Sie bedrohten sieben anwesende erwachsene Personen mit einer geladenen...
- Verurteilung von Trienekens-Geschäftsführern wegen Beihilfe zur Untreue bestätigt
Verurteilung von Trienekens-Geschäftsführern wegen
Beihilfe zur Untreue bestätigt
Das Landgericht hat den Angeklagten F. wegen Beihilfe zur Untreue in 14 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und den Angeklagten M. wegen Beihilfe zur Untreue in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Es hat angeordnet, dass zur Entschädigung für die überlange Verfahrensdauer neun bzw. acht Monate der verhängten Strafen als vollstreckt gelten.
Es handelt sich um ein Verfahren aus dem Komplex des sog. "Kölner Müllskandals". Die Anklage richtete sich ursprünglich auch gegen den Abfallunternehmer Hellmut Trienekens. Wegen Zweifeln an dessen Verhandlungsfähigkeit wurde das Verfahren gegen die beiden Angeklagten im Jahr 2006 zur gesonderten Verhandlung abgetrennt. Trienekens selbst ist inzwischen mit Urteil des Landgerichts Köln vom 23. März 2010 wegen Untreue in vier Fällen rechtskräftig zu einer Gesamtfrei-heitsstrafe von zwei Jahren...
- Keine Vernehmungsgegenüberstellung mit Minister Dr. Freiherr zu Guttenberg
Keine Vernehmungsgegenüberstellung mit Minister Dr. Freiherr zu Guttenberg
Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass der Untersuchungsausschuss zur Aufklärung des Luftangriffs von Kunduz dem Antrag der Ausschussminderheit nicht stattgeben musste, die Zeugen General a. D. Schneiderhan und Staatssekretär a. D. Dr. Wichert dem Zeugen Verteidigungs-minister Dr. Freiherr zu Guttenberg in einer erneuten Vernehmung gegen-überzustellen. Die Vertreter der Ausschussminderheit haben auch nicht die Befugnis, die ablehnende Entscheidung der Ausschussmehrheit gerichtlich überprüfen zu lassen.
In der Nacht vom 3. auf den 4. September 2009 veranlasste der militärische Leiter des Provinz-Wiederaufbauteams (PRT) in Kunduz (Afghanistan) einen Luftschlag auf zwei entführte Tanklastwagen, der zu einer Vielzahl von Todesopfern führte. Zu dessen Aufklärung, insbesondere zu seiner Vereinbarkeit mit nationalen und internationalen politischen, rechtlichen und militärischen Vorgaben für den Einsatz in Afghanistan, sowie zum jeweiligen Informationsstand innerhalb der Bundesregierung und der Bundeswehr konstituierte sich der Verteidigungsausschuss als Untersuchungsausschuss. Dieser vernahm eine...
- Revisionen der Angeklagten im Strafverfahren gegen Alexander Falk u. a. bleiben ohne Erfolg
Revisionen der Angeklagten im Strafverfahren gegen
Alexander Falk u. a. bleiben ohne Erfolg
Das Landgericht Hamburg hat den ehemaligen Verwaltungsratsvorsitzenden des Schweizer Unternehmens Distefora Holding AG Alexander Falk nach einer über drei Jahre dauernden Hauptverhandlung wegen versuchten Betruges in Tateinheit mit unrichtiger Darstellung gemäß § 400 Abs. 1 Nr. 1 AktG und mit Beihilfe zur unrichtigen Darstellung der Verhältnisse einer Kapitalgesellschaft im Jahresabschluss gemäß § 331 Abs. 1 Nr. 1 HGB zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Daneben hat es vier Mitangeklagte, die ebenfalls in diesem Unternehmen oder in Tochtergesellschaften beschäftigt waren, wegen Beteiligung an diesen Taten, zwei der Mitangeklagten zudem wegen Steuerhinterziehung, verurteilt. Es hat insoweit eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten sowie zwei zur Bewährung ausgesetzte Gesamtfreiheitsstrafen von je zwei Jahren und eine Freiheitsstrafe von acht Monaten verhängt, die es ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt hat.
Nach den Urteilsfeststellungen verkaufte...
- Verurteilungen eines Richters und eines Staatsanwalts wegen Rechtsbeugung aufgehoben
Verurteilungen eines Richters und eines Staatsanwalts
wegen Rechtsbeugung aufgehoben
Das Landgericht Potsdam hat einen 43 Jahre alten Richter und einen 53 Jahre alten Oberstaatsanwalt wegen Rechtsbeugung in Tateinheit mit schwerer Freiheitsberaubung schuldig gesprochen und sie zu Bewährungsstrafen von zwei Jahren bzw. einem Jahr und acht Monaten jeweils mit Bewährung verurteilt.
Nach den Urteilsfeststellungen beging der Richter als Vorsitzender des Schöffengerichts Eisenhüttenstadt im Rahmen eines Strafverfahrens wegen Untreue "absichtlich ein Reihe von schweren Verfahrensverstößen", um dem dortigen Angeklagten und weiteren Personen Nachteile zuzufügen. Insbesondere erließ er auf Antrag des Mitangeklagten Staatsanwalts gegen Zeugen, unter anderem den Verteidiger des dortigen Angeklagten, Haftbefehle, ohne dafür zuständig zu sein.
Der 5. ("Leipziger") Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat das Urteil des Landgerichts Potsdam wegen eines Verfahrensfehlers aufgehoben. Die Strafkammer hat in der Besetzung mit zwei statt mit drei Berufsrichtern und zwei Schöffen verhandelt. Diese Möglichkeit zur Verhandlung in reduzierter Gerichtsbesetzung...
- Barabfindung nach Squeeze-out der Minderheitsaktionäre: Stichtag für den dreimonatigen Referenzzeitraum ist grundsätzlich die Bekanntgabe der Maßnahme
Barabfindung nach Squeeze-out der Minderheitsaktionäre:
Stichtag für den dreimonatigen Referenzzeitraum ist
grundsätzlich die Bekanntgabe der Maßnahme
Die Antragsgegnerin war Hauptaktionärin, die Antragsteller Minderheitsaktionäre einer Aktiengesellschaft. Am 30.4.2003 beschloss die außerordentliche Hauptversammlung einen sog. Squeeze-out der Minderheitsaktionäre. Voraussetzung für den Squeeze-out ist, dass der Hauptaktionär 95% der Anteile hält. Er kann gegen Zahlung einer Barabfindung die Minderheitsaktionäre zur Übertragung ihrer Aktien zwingen. Der Übertragungsbeschluss wurde hier am 6.4.2005 in das Handelsregister eingetragen und die Eintragung am 16.4.2005 im Bundesanzeiger und in verschiedenen Tageszeitungen, zuletzt am 2.5.2005 bekannt gemacht.
Die Antragsteller halten die im Rahmen des Squeeze-out angebotene Barabfindung für zu gering und haben im sog. Spruchverfahren beantragt, gemäß § 327 f. AktG in Verbindung mit § 1 Nr. 3 SpruchG die Barabfindung für die ausgeschiedenen Aktionäre wegen der zwangsweisen Übertragung ihrer Aktien an die Antragsgegnerin zu erhöhen.
Für die Bemessung der Barabfindung kommt...
- Kein Schmerzensgeld bei bergbaubedingten Erderschütterungen
Kein Schmerzensgeld bei bergbaubedingten
Erderschütterungen
Der u. a. für das Nachbarrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute über den Schmerzensgeldanspruch des Bewohners eines Grundstücks entschieden, der auf bergbaubedingte Erderschütterungen zurückzuführende Gesundheitsschäden erlitten hat.
Die Klägerin bewohnt zusammen mit ihrem Ehemann und schulpflichtigen Kindern ein Eigenheim in Schmelz-Hüttersdorf (Saarland). Infolge des für Rechnung und im Auftrag der Beklagten in der Gegend betriebenen Bergbaus kam es in den Jahren 2005 und 2006 zu Erderschütterungen mit Schwingungsgeschwindigkeiten von bis zu 71 mm/sek. Mit der Behauptung, aufgrund der Erderschütterungen leide sie seit März 2005 an erheblichen psychischen Problemen in Form einer Phobie sowie an psychosomatischen Beschwerden wie Schlaflosigkeit und ständigen Angstzuständen in Erwartung weiterer Beben, verlangt die Klägerin jetzt noch ein Schmerzensgeld von mindestens 4.000 . Die Klage ist in den Tatsacheninstanzen erfolglos geblieben.
Die Revision der Klägerin gegen das Berufungsurteil wurde zurückgewiesen. Ein bergrechtlicher Anspruch besteht...
- Auslegung des Zuschlags nach einem verzögerten Vergabeverfahren
Auslegung des Zuschlags nach einem verzögerten Vergabeverfahren
Der u. a. für das Baurecht zuständige VII. Zivilsenat hat sich in zwei weiteren Verfahren mit der Frage befasst, ob dem Bauunternehmer ein Anspruch auf Mehrvergütung wegen einer Bauzeitverschiebung nach einem verzögerten öffentlichen Vergabeverfahren zusteht.
In seinem Grundsatzurteil vom 11. Mai 2009 (VII ZR 11/08, vgl. Pressemitteilung Nr. 104/2009) hat der Senat bereits entschieden, dass ein solcher Mehrvergütungsanspruch bestehen kann, wenn der Zuschlag ungeachtet der inzwischen verstrichenen in der Ausschreibung genannten Bautermine unverändert auf das Angebot erteilt worden ist.
Nunmehr hat der Senat zwei Fälle entschieden, in denen der Auftraggeber bereits im Zusammenhang mit dem Zuschlag Erklärungen zur nunmehr geltenden Bauzeit abgegeben hat.
Nach den heutigen Entscheidungen erfolgt ein Zuschlag in einem durch ein Nachprüfungsverfahren verzögerten öffentlichen Vergabeverfahren über Bauleistungen im Zweifel auch dann zu den ausgeschriebenen Fristen und Terminen, wenn diese nicht mehr eingehalten...
- Bundesgerichtshof zur Verfassungsmäßigkeit des Koppelungsverbotes
Bundesgerichtshof zur Verfassungsmäßigkeit des Koppelungsverbotes
Der u. a. für das private Bau- und Architektenrecht zuständige VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass Art. 10 § 3 MRVG*, der die Koppelung von Grundstückskaufverträgen mit Ingenieur- und Architektenverträgen für unwirksam erklärt, mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Der Bundesgerichtshof hat die Revision gegen das diese Frage ebenfalls bejahende Urteil des Oberlandesgerichts zurückgewiesen.
Er hat ausgeführt, das Koppelungsverbot verfolge den Zweck, die freie Wahl des Architekten durch den Bauwilligen allein nach Leistungskriterien und das typische Berufsbild des freien Architekten zu schützen sowie den Wettbewerb unter den Architekten zu fördern. Dabei handele es sich um wichtige Gemeinschaftsgüter. Sie rechtfertigten den mit dem Koppelungsverbot verbundenen Eingriff in die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Berufsfreiheit der freien Architekten und deren unterschiedliche Behandlung gegenüber anderen am Bau Beteiligten, so dass auch der Gleichheitssatz nach Art. 3...
- Bundesgerichtshof ändert Rechtsprechung zur Berechnung eines Schadensersatzanspruches wegen eines Baumangels
Bundesgerichtshof ändert Rechtsprechung zur Berechnung eines Schadensersatzanspruches wegen eines Baumangels
Der u. a. für das Baurecht zuständige VII. Zivilsenat hat neue Grundsätze aufgestellt, nach denen ein Schadensersatzanspruch wegen eines Baumangels zu berechnen ist.
Der Beklagte errichtete im Auftrag der Kläger ein Einfamilienhaus. Es waren Mängel vorhanden, die der Beklagte trotz Aufforderung mit Fristsetzung nicht beseitigte. Für die Beseitigung der Mängel sind Aufwendungen in Höhe von 9.405,- netto erforderlich. Die Parteien haben darüber gestritten, ob der Kläger als Schadensersatz, über den er frei verfügen kann und den er nicht zur Mängelbeseitigung verwenden muss, auch die Umsatzsteuer auf diesen Betrag verlangen kann, wenn er die Mängel noch nicht beseitigt hat.
Das Berufungsgericht hat dies bejaht. Der Bundesgerichtshof hat in Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass die Umsatzsteuer auf voraussichtliche Mängelbeseitigungsaufwendungen als Schadensersatz nicht verlangt werden kann, solange der Mangel nicht tatsächlich beseitigt worden ist. Diese Entscheidung...
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